Durch eine glückliche Fügung gelangte ein his­to­risch wertvolles Buch in die Hände der Interessen­gemein­schaft Pfarr- und Ortsarchiv Reifenberg. Dank eines Tipps des "Neuen König­steiner Kreises", sowie einer umsichtigen Mitar­bei­terin des Schmittener Rathauses, konnten wir es am 9. März in einem Göppinger Anti­quariat erwer­ben.

In dem Buch "Darstellung des wahren Thatbestandes zur gründlichen Beur­theilung der von den Reiffen­bergischen Präten­denten erhobenen Ansprüche" geht es um die Klage einer belgischen Linie der Herren von Reiffenberg, die den Grafen von Bassenheim die Herrschaft Reifenberg streitig machen wollten.

1824 erstellte der Justizrat Schott ein knapp 450-seitiges Werk, speziell für diesen Gerichts­prozess. Die Bassenheimer gewannen den Prozess deutlich, wohl nicht ganz ohne Hilfe dieses Buches.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts galt dieses Buch bei bekannten Lokalforschern wie Usener, Hannappel oder Schnapper-Arndt neben den "Beurkundeten Nachrichten" als Referenzwerk.

Der Frankfurter Maler und Historiker Usener zitierte Schott mit zwei Kaufverträgen, welche die jahrzehntelange blutige Fehde zwischen den Wellern und Wetterauer Reifenbergern ab 1578 auslöste. Uns war aber bisher nur ein Vertrag von 1580 bekannt, weshalb wir seit Jahren nach diesem zweiten Vertrag suchten. Mit Hilfe des Buches konnte diese Diskrepanz nun endlich geklärt werden: der zweite Vertrag war eine Erfindung der Weller, hat wohl nie existiert, wurde aber im Prozess gegen die belgische Linie bis zum Rande der Legalität ausgenutzt.

Der Seltenheitswert dieses Buchs wird dadurch belegt, dass es lediglich noch bei der Universitäts­bibliothek Regensburg, der Hessischen Landesbibliothek und der Staatsbibliothek Berlin vorhanden ist.

Das PFORA hat das Buch bereits vollständig digitalisiert. Mitglieder der Interessen­gemein­schaft haben darauf bequem Zugriff über die Webseite von Philipp Ludwigs Erben und den DGF-Viewer der Deutschen Forschungs­gesell­schaft.

Sobald das Archiv wieder geöffnet hat, können interessierte Besucher das Digitalisat eben­falls vor Ort einsehen. Eine öffentliche Leseprobe mit den ersten 10 Seiten hängt diesem Artikel an.

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